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Thema Kräuterladen

Selbstständigkeit

1 Cheyenne

Hallo zusammen

habe nun ganz viel Informationen zum Thema Kräuter und Selbstständigkeit in Eurem Forum gelesen ( danke dafür). Bin sehr enttäuscht das der Vater Staat und die Pharmaindustrie uns solche Auflagen setzen. Ok früher haben sie die Kräuterhexen verbrannt heute verbieten sie einem alles.

Ich hätte ein tolles Nebengebäude das ich super zum Kräuterlädle umbauen könnte, auch das ganze Inventar hätte ich schon beisammen.

In euren Berichten schreibt ihr ja das man als Grundveraussetzung Natur -Pädaggin sein muß. Nun meine Frage:

Meine beste Freundin ist Sozialpädagogin und hat 20 Jahre im Bereich Natur / Erlebnis Pädagogin teilweise gearbeitet und sehr sehr viel Erfahrung reicht das aus für die Behörden, oder müßte sie noch eine Prüfung ablegen.

Ich wäre euch sehr sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Es wäre für mich ein Lebenstraum einen eigenen kleinen Laden zu haben. Nachdem ich nun meinen ganzen Garten umgemodelt und ganzz viele Heilkräuter angepflanzt habe

Liebe Grüße
Cheyenne lächel

26.04.2012 23:21

2 wegwarte

Hallo Cheyenne,

du musst nicht Natur-Pädagogin sein, sondern du brauchst den sogenannten "Kräuterschein" (Sachkenntnisprüfung für frei verkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel...)

Den bräuchte deine Freundin dann auch....das hat nichts mit Pädagogik sondern mit Sachkenntnis zu tun, wie z.B. Kräuter und Produkte daraus gelagert werden müssen, du muss die Kräuter auch in getrocknetem Zustand genau bestimmen können auch andere Fertigprodukte wie Pülverchen, die zu frei verkäuflichen Arzneimitteln zählen usw. und vieles mehr....

Dazu musst du eine Prüfung vor deiner zuständigen IHK ablegen. Oftmals informieren die dich auch, wo du in deiner Umgebung entsprechende Vorbereitungskurse dazu ablegen kannst.

Liebe Grüße Dagmar

28.04.2012 17:09

3 Mutzel

Hallo,
ich stelle offiziell Fruchtaufstriche her und verkaufe diese. MERKE: FRUCHTAUFSTRICHE! KEINE Marmelade. Das ist Deutschland. Mermelade müsste ich z.B. soundso oft in eine Lebensmittellabor zur Analyse geben.

Die Bestimmungen für die "Kleingewerbliche" Lebensmittelherstellung sind teilweise sogar von Landkreis zu Landkreis verschieden. In jedem Fall musst du aber bei Umgang mit Lebensmitteln eine komplett seperate Küche nebst Gerätschaften haben, das Ganze beim Vetärinäramt anmelden und abnehmen lassen. Die kommen dann auch immermal zwischenbei zur Kontrolle.
Du musst ein Kontrollbuch führen, wo eingetragen wird, wann du wo, was gesammelt und zu was verarbeitet hast, womit du wann die (was) in der Küche gereinigt hast usw.
Bei der Naturschutzbehörde musst du eine Genehmigung beantragen, dass du etwas in der Natur sammeln darfst, (Dazu gehören übrigens auch die eigenen 40 ha Wald/Weide!!) und es anschliessend verkaufen darfst.

Manche der bestimmungen find ich echt witzig. Ich darf z.B. Hundunderbeeren und Co sammeln -auch da könnte ich mich theoretiusch vertun und z.B. statt dessen Tollkirsche oder was weiß ich sammeln. DA brauch ich aber keinen Nachweis. Rezepte muss ich natürlich belegen können.

29.04.2012 08:18

4 wegwarte

Die Genehmigung von der Naturschutzbehörde brauchst du übrigens auch wenn du "nur" Kräuterwanderungen und Wildkräuter-Kochkurse anbietest. Die Genehmigung gilt nur für 1 Jahr (muss also für jedes Jahr neu beantragt werden) und am Jahresende musst du auch hier genau auflisten, was du in welchen Mengen gesammelt hast....

Liebe Grüße Dagmar

29.04.2012 13:58

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